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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB der Fahrschule Fahrwerk Arnold – Stand: Mai 2025

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§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Fahrwerk Arnold (Inhaber: Gary Arnold, nachfolgend „Fahrschule") und dem Fahrschüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter (nachfolgend „Fahrschüler") über die Erbringung von Fahrschulleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fahrschülers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Fahrschule ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Anmeldung kann persönlich, per Formular auf dieser Website oder per WhatsApp/E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Fahrschüler diese AGB an.

Minderjährige Fahrschüler bedürfen der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

§ 3 LEISTUNGSUMFANG

3.1 Theorieausbildung

Die Theorieausbildung umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtsstunden gemäß Fahrlehrergesetz (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Der Fahrschüler ist verpflichtet, die vorgeschriebene Mindestanzahl an Theoriestunden zu besuchen.

3.2 Praktische Ausbildung

Der Umfang der praktischen Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Mindestvorschriften. Die Anzahl der darüber hinausgehenden Fahrstunden bestimmt sich nach dem individuellen Lernfortschritt des Fahrschülers. Die Fahrschule ist berechtigt, weitere Fahrstunden zu empfehlen, wenn dies aus pädagogischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.

3.3 Pflichtfahrten (Klasse B)

Für die Klasse B sind folgende Pflichtfahrten gesetzlich vorgeschrieben:

  • Mindestens 5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
  • Mindestens 4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
  • Mindestens 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)

§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise der Fahrschule. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind in der Fahrschule sowie auf der Website einsehbar.

4.2 Fälligkeit

Fahrstunden sind spätestens am Tag der jeweiligen Fahrstunde zu bezahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Prüfungsgebühren (TÜV/DEKRA) sind vor Anmeldung zur Prüfung zu entrichten.

4.3 Zahlungsarten

Die Zahlung kann bar, per EC-Karte oder nach gesonderter Vereinbarung per Überweisung erfolgen.

4.4 Preisanpassungen

Die Fahrschule ist berechtigt, ihre Preise mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen anzupassen. Bereits gebuchte und bezahlte Leistungen sind von Preiserhöhungen nicht betroffen.

§ 5 TERMINE UND ABSAGEN

5.1 Terminvereinbarung

Fahrstunden werden nach individueller Vereinbarung zwischen Fahrschule und Fahrschüler durchgeführt. Termine können persönlich, telefonisch, per WhatsApp oder über das Online-Buchungssystem vereinbart werden.

5.2 Absagen durch den Fahrschüler

Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor Fahrstundenbeginn) oder Nichterscheinen ohne Absage wird die vereinbarte Fahrstunde in voller Höhe berechnet. Ausnahmen gelten bei nachgewiesenen Notfällen (z.B. Krankheit mit ärztlichem Attest).

5.3 Absagen durch die Fahrschule

Die Fahrschule wird vereinbarte Termine nach Möglichkeit einhalten. Im Falle einer Absage durch die Fahrschule werden dem Fahrschüler keine Kosten berechnet. Ein Ersatztermin wird zeitnah angeboten.

§ 6 PFLICHTEN DES FAHRSCHÜLERS

Der Fahrschüler verpflichtet sich:

  • Pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen
  • Erforderliche Dokumente (Personalausweis, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis) rechtzeitig vorzulegen
  • Den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten
  • Nüchtern und fahrtüchtig zu den Fahrstunden zu erscheinen (kein Alkohol, keine Drogen)
  • Die Fahrschule unverzüglich über Änderungen der persönlichen Daten zu informieren
  • Prüfungsgebühren fristgerecht zu entrichten

§ 7 KÜNDIGUNG

7.1 Ordentliche Kündigung

Das Ausbildungsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Im Voraus bezahlte, aber noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

7.2 Außerordentliche Kündigung

Die Fahrschule ist berechtigt, das Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn:

  • Der Fahrschüler wiederholt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Unterricht erscheint
  • Der Fahrschüler den Fahrlehrer oder andere Personen beleidigt oder bedroht
  • Trotz Mahnung Zahlungsrückstände von mehr als 2 Fahrstunden bestehen
  • Der Fahrschüler vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat

§ 8 HAFTUNG

Die Fahrschule haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Fahrlehrers verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Während der Fahrausbildung besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz über das Fahrschulfahrzeug. Der Fahrschüler ist im Schadensfall verpflichtet, dies unverzüglich zu melden.

§ 9 DATENSCHUTZ

Die im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Fahrausbildung und zur Anmeldung bei der Prüfbehörde verwendet. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Mai 2025 · Fahrschule Fahrwerk Arnold · Gary Arnold
Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt. Wir empfehlen eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt.

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